SFPS - Swiss Feed Production Standard

Der Swiss Feed Production Standard© (SFPS) legt Anforderungen an eine gute Verfahrenspraxis für Unternehmen fest, welche Futtermittel produzieren, einführen, befördern und lagern.

Durch die Anwendung des SFPS soll die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.

 

Unternehmen, die den SFPS anwenden, garantieren, dass sie Futtermittel in Verkehr bringen, die:

  • den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
  • von einwandfreier Qualität sind
  • sich zur vorgesehenen Verwendung eignen
  • bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen haben
  • die Umwelt durch deren Produktion, Beförderung, Lagerung oder deren Anwendung nicht unnötig belasten
  • allfällige, privatrechtlich vereinbarte Bestimmungen und Auflagen mit Markenprogrammen einhalten.

Die aktuell geltende dritte Version wurde am 05.02.2015 durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigt. Die Behörde hält fest, dass der SFPS den Anforderungen des Artikels 56 der Futtermittel-Verordnung (FMV, SR 916.307) entspricht. Die Leitlinie dient zur Umsetzung der HACCP-Vorschriften (Hazard Analysis and Critical Control Points). 

Futtermühlen, die den kostenpflichtigen SFPS im Betrieb implementieren möchten, unterzeichnen eine Nutzungsvereinbarung.

Durch Futtermittel-Proben, der Durchführung von chemischen Analysen sowie der Überprüfung der Deklarationsvorschriften (GVO etc.) wird mindestens einmal pro Jahr die Einhaltung des SFPS durch die amtliche Futtermittelkontrolle (AFK, Agroscope) überprüft. 

Der SFPS stützt auf den EU-genehmigten EFMC und ist international anerkannt.