Tierernährung
Die Ansprüche an die Tierernährung und die Futtermittel sind vielfältig. Die Futtermittel sollen den Leistungs- und Erhaltungsbedarf der Tiere decken, zu den gewünschten Leistungen und Produkten führen, gesund erhalten, qualitativ sicher, nachhaltig produziert und wirtschaftlich sein.
Die Gesetzgebung (Art. 3 der FMV) beschreibt Futtermittel als Stoffe oder Erzeugnisse, einschliesslich Futtermittelzusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind.
Grundsätzlich stehen dem Landwirten oder Tierhalter zur Ernährung seiner Tiere Grundfutter oder Kraftfutter zur Verfügung.
Die Grundfutter umfassen Gras, Silagen oder Heu und werden zumeist auf dem Betrieb selbst produziert.
Kraftfutter werden in der Regel die Futtermittel mit einer erhöhten Nährstoffkonzentration benannt wie z.B. Mais, Getreide oder Eiweisserbsen. Dabei kommen Einzel- oder Mischfuttermittel zum Einsatz. Bereits durch das Mischen von zwei Einzelfuttermitteln entsteht gemäss Gesetzgeber ein Mischfutter.
In der Futtermühle entstehen mit Hilfe von durchdachten Rezepturen komplexe Mischfutter. Die verwendeten Rezepturen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, um den Nährstoffbedarf des Tieres optimal abzudecken. In der Optimierung der Rezepte wird darauf geachtet, dass die Futtermittel dem Bedarf des Tieres entspricht und weder ein Über- noch ein Unterangebot an Nährstoffen entsteht. Nährstoffe sollen weder verschwendet werden noch soll es dem Tier an Nährstoffen mangeln.