Rechtliches

Die Einfuhr, Produktion, Verarbeitung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln für Nutz- sowie Heimtieren ist in der Schweiz streng geregelt. Als Grundlagen dienen folgende Verordnungen:

Um die Anforderungen der Art. 42 und 44 der Futtermittel-Verordnung FMV zu erfüllen (Hygienevorschriften sowie Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte, HACCP), können die Betriebe eine vom BLW genehmigte Leitlinie wie den Swiss Feed Production Standard anwenden.

 

Oberstes Ziel aller Vorschriften ist die Gewährleistung von sicheren, qualitativ hochstehenden, konformen, umweltfreundlichen Futtermitteln für Nutztiere und Heimtiere.

Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen sind:

Futtermittelkontrolle

Das erste Glied in der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette ist die amtliche Futtermittelkontrolle (AFK). Die AFK kontrolliert, ob die Futtermittelproduzenten und Inverkehrbringer nach den gesetzlichen Anforderungen arbeiten. Dazu führt sie Inspektionen vor Ort durch und lässt Futtermittel analysieren. Sie erteilt die Registrierung oder die Zulassung der Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen.

Als Hilfsmittel zur korrekten Deklaration von Futtermitteln bietet die AFK zwei Leitfäden an:

EU-Gesetzgebung

Die Schweizer Gesetzgebung lehnt sich stark an die Gesetzgebung der EU. Nachfolgend sind Verordnungen und Richtlinien der EU aufgeführt, die für Unternehmen der Mischfutterbranche Bedeutung haben.

GVO-freie Futtermittel

Die Schweizer Nutztiere werden ausschliesslich mit GVO-freien Futtermitteln gefüttert. Dies geschieht auf freiwilliger Basis, obwohl gemäss Gesetzgebung gewisse Futtermittel zur Verfütterung an Nutztiere zugelassen sind. Weitere Informationen zur Schweizer Gesetzgebung bezüglich GVO-Thematik.

Fütterungsarzneimittel

Für die Herstellung, den Vertrieb und die Auslieferung von Fütterungsarzneimitteln muss das Unternehmen bei Swissmedic zugelassen sein. Die gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten.