21.08.2025 - Beantragung von Zollerleichterungen für Tierfutterzubereitungen überarbeitet
Tierfutterzubereitungen der Zolltarifnummern 2309.9081, 2309.9082 und 2309.9089 können nur zollerleichtert in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie sehr geringe energetische Werte aufweisen und einem klar definierten Zweck dienen.
Die Produkte dürfen nicht mehr als 0.5 % des täglichen Futterbedarfs eines Tieres decken und müssen als technischer Hilfsstoff für landwirtschaftliche Nutztiere wie Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen oder Hausgeflügel eingesetzt werden. Vor der ersten Zollanmeldung ist eine Bestätigung des energetischen Gehalts beim BAZG erforderlich.
Das Antragsformular sowie alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des BAZG