08.07.2024 - Herausforderungen für digiFLUX

Unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und die Vereinigung Schweizer Futtermittelfabrikanten (VSF) interpretieren Artikel 164a LwG unterschiedlich. Das BLW fordert eine umfassende Mitteilungspflicht, die detaillierte Angaben über Liefermengen und Rezepturen der Mischfutterhersteller an die Betriebe im "Futtermittelregister" auf digiFLUX erfasst.

Bedenken der VSF

Die VSF sieht in der geplanten "Vollversion" von digiFLUX erhebliche Herausforderungen:

  1. Erhöhter administrativer Aufwand: Sowohl für Landwirtschaftsbetriebe als auch für Mischfutterhersteller würde ein erheblicher, zusätzlicher Aufwand entstehen.
     
  2. Datenschutzrechtliche Bedenken: Es fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage, um die Futtermittelbranche zur Bekanntgabe von Daten einzelner Betriebe zu verpflichten. Zudem gibt es keine ausreichende Basis für den automatischen Zugriff anderer Bundesstellen und Kantone auf diese Daten.
     
  3. Gesetzliche Grundlage: Für die Datenbekanntgabe durch Bundesbehörden ist ein formelles Gesetz erforderlich, welches derzeit nicht vorliegt. Auch für die Weitergabe von Daten juristischer Personen ist ein solches Gesetz notwendig.

Zukunftsorientierte Lösungen

Die VSF arbeitet aktiv an einer Lösung, die sowohl den parlamentarischen Willen als auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft berücksichtigt. Der aktuelle Vorschlag umfasst:

  • Meldung der Nährstofflieferungen in kg N und kg P auf regionaler Basis.
  • Nutzung der 12 Regionen der Raufutter-Enquête von Agridea.
  • Aggregierte Jahresmeldungen der Nährstofflieferungen durch Mischfutterhersteller und Inverkehrbringer von "Kraftfutter".

Die VSF setzt auf konstruktive Zusammenarbeit und proaktive Lösungen, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.

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