13.05.2025 - Fleischersatz darf keine Tiernamen im Produktnamen enthalten
Pflanzliche Produkte dürfen künftig keine Tierbezeichnungen wie «Huhn» oder «Schwein» im Namen tragen. Das Bundesgericht hat ein anderslautendes Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben und sich auf EU-Vorgaben berufen, die seit der Lebensmittelgesetzrevision 2017 auch in der Schweiz gelten. Die Firma Planted Foods aus Kemptthal muss ihre Produkte umbenennen. Erlaubt bleiben Begriffe wie «Sojawurst» oder «Linsensteak» – sie beschreiben die Zubereitungsart, nicht das Tier. Ziel des Entscheids ist der Schutz vor Konsumententäuschung.