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VEREINIGUNG SCHWEIZERISCHER FUTTERMITTELFABRIKANTEN
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Swiss Feed Production Standard ©

Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis für die Herstellung von Futtermitteln

 

 

Allgemein

Der SFPS legt die grundsätzlichen Anforderungen an eine gute Verfahrenspraxis fest für Betriebe, die Vormischungen, Ausgangsprodukte oder Mischfuttermittel produzieren, befördern, lagern oder in Verkehr bringen. Die Anwendung des SFPS soll die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln sowie die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Unternehmen, die den SFPS anwenden, garantieren, dass sie Futtermittel in Verkehr bringen, die:

 

 

- den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, von einwandfreier Qualität sind und nicht durch 
  ungeeignete, hygienische Bedingungen oder Verpackungen beeinträchtigt werden;

- sich zur vorgesehenen Verwendung eignen und bei vorschriftsgemässer Verwendung keine unan-
  nehmbaren Nebenwirkungen
haben;

- Gewähr dafür bieten, dass damit erzeugte tierische Lebensmittel die Anforderungen der
  Lebensmittelgesetzgebung erfüllen;

- die Umwelt durch deren Produktion, Beförderung, Lagerung oder deren Anwendung nicht unnötig
  belasten;

- die Label-Auflagen (COOP, Migros, IP-S etc.) bezüglich Fütterung konsequent eingehalten werden
  (GVO-freie Futtermittel etc.).

 

Gesetzliche Grundlagen

Der SFPS wurde gemeinsam von der VSF und der UFA entwickelt und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zur Prüfung vorgelegt. Die BLW-Genehmigung erfolgte am 22. Dezember 2006. Die Behörde hält fest, dass der SFPS den Anforderungen des Artikels 20e der Futtermittel-Verordnung (SR 916.307) entspricht. Somit kann die Leitlinie anstelle eines HACCP-Konzeptes benützt werden.

Basis des SFPS

Der SFPS basiert insbesondere auf folgenden Dokumenten

 

- Futtermittel-Verordnung, Futtermittelbuch-Verordnung (inkl. Anhänge 1-11)
- Lebensmittel-Gesetzgebung
- European Feed Manufacturers Guide, EFMC (FEFAC, Europ. Verband der Mischfutterindustrie)
- Codex Alimentarius (HACCP-Guidelines etc.)
- EU-Leitfäden
- EUREPGAP (Compound Feed Manufacturers Reference Module)

 

EU-Anerkennung des EFMC

Der Ständige Ausschuss über die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (Standing Committee on the Food Chain and Animal Health) hat am 28. Januar 2007 die Europ. Leitlinien für die Mischfutterhersteller (EFMC) unter gewissen Auflagen genehmigt. Der Ständige Ausschuss sieht den EFMC als geeignete Leitlinien für die europäischen Hersteller von Mischfutter und Vormischungen an, die den spezifischen Auflagen in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Risikoanalyse von Futtermitteln in der neuen EU-Verordnung über Futtermittelhygiene gerecht werden.

Auf der EU-Ebene liegen einzig und alleine drei genehmigte Branchenlösungen (Leitlinien) vor:

 

- EFMC, European Feed Manufacturers Guide (FEFAC)

- FEDIAF, Guide to Good Practice for the Manufacture of Safe Pet Foods, by the European Pet Food
  Industrie Federation (FEDIAF)

- Community Guide to Good Practice for Feed Additive and Premixture Operators, by the Feed Additive
  and Premixture Quality System European Association (FAMI-QS Asbl)

 

Durch die Abstützung des Schweizerischen SFPS auf den EU-genehmigten EFMC, ist auch die internationale Anerkennung gegeben.

EFMC (European Feed Manufacturers Guide)

VSF/UFA-Nutzungsvereinbarung

Futtermühlen, die sich entscheiden, den SFPS im Betrieb zu implementieren, unterzeichnen mit der VSF, resp. mit der UFA eine Nutzungsvereinbarung. Die Firmen verpflichten sich, die Anforderungen des Branchenstandards (SFPS), die geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie privatrechtliche Vereinbarungen mit Markenprogrammen (COOP Naturafarm, TerraSuisse, IP-S. Suisse Garantie etc.) einzuhalten.

Die Übernahme des SFPS ist kostenpflichtig. Mit der Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung wird eine CD mit folgendem Inhalt abgegeben:

- SFPS (Leitlinie, Anhang 1, Anhang 2)
- Nützliche Dokumente (Links, CNF-Fütterungsrichtlinie, ALP-Rundschreiben, HACCP-Leitfaden etc.)
- Futtermittel-Verordnung, Futtermittelbuch-Verordnung, Anhänge 1-11
- Merkblätter (oder Checklisten)
- Formulare

Kontrollen, Audits

Die Einhaltung der Bestimmungen wird mindestens einmal pro Jahr durch die ALP (Agroscope Liebefeld-Posieux) überprüft. Bei grösseren Betrieben finden pro Jahr mehrere Kontrollen / Audits statt.

Die Futtermühlen verpflichten sich, der VSF oder UFA den ALP-Kontrollbericht zuzustellen. Im Gegensatz zu Audits von privatrechtlichen QM-Systemen (ISO, BRC, EurepGap, GHP etc.) nimmt die Kontrollinstanz ALP Futtermittel-Proben, macht chemische Analysen und überprüft Deklarationsvorschriften (GVO etc.). Die Resultate der chemischen und physikalischen Kontrollen (Mikroskopie etc.) erhöhen die Glaubwürdigkeit der Qualitätskontrollen beträchtlich.

Listen der SFPS-Firmen

Alle Futtermühlen, die die Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben, werden auf eine SFPS-Liste aufgenommen (je separat für VSF- und UFA-Firmen). Die Listen können auf den Homepages von VSF und UFA eingesehen werden. Die SFPS-Listen gehen periodisch an ALP, COOP und Migros.

- SFPS-Liste VSF
- SFPS-Liste UFA

Auskünfte

VSF
Doris Werder
doris.werder(at)vsf-mills.ch
Tel. 031 915 21 11
http://www.vsf-mills.ch/
UFA
Dr. Stephan Gut
stephan.gut(at)ufa.ch
062 956 63 91
www.ufa.ch




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