GVO Regelungen

Schweizer Nutztiere werden mit GVO-freien Futtermitteln gefüttert. Vom Gesetzgeber her sind gemäss Art. 62 der FMV gewisse GVO-Futtermittel mit der Aufnahme in die GVO-Futtermittelliste zugelassen.

Weitere Informationen zu gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit GVO