Fütterungsarzneimittel

Bei Nutztierbeständen erfolgt die orale Applikation von Arzneimitteln über Fütterungsarzneimittel oder über die Beimischung des Arzneimittels auf dem Landwirtschaftsbetrieb zum Trinkwasser bzw. zum Futter.

Ein Fütterungsarzneimittel ist eine Mischung eines konventionellen Mischfutters mit einer speziell dafür zugelassenen Arzneimittelvormischung. Herstellung und Vertrieb von Fütterungsarzneimitteln sind in der Schweiz im Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) geregelt.

Wer Futtermitteln Arzneimittel beimischt, braucht eine Bewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic), Art. 5 Abs. 1 Bst. b HMG.