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KOMMISSION FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM GETREIDEHANDEL UND DER GETREIDEVERARBEITUNG
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 „Gesunde, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter sind sowohl in sozialer als auch in ökonomischer Hinsicht Voraussetzung für den zukünftigen Erfolg einer Unternehmung.“

Mit der Branchenlösung „Getreide“ wollen der Getreidehandel und die Getreideverarbeitung den Beschäftigten möglichst sichere und gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsplätze gewährleisten.

Die Branche hat in Übereinkunft mit den Mitgliedern folgende Grundsätze in der Arbeitssicherheit Formuliert:



Grundsatz 1:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind sowohl Aufgaben der Geschäftsleitung als auch sämtlicher Mitarbeiter. Wie auch in allen anderen Belangen muss die GL für eine konsequente Umsetzung sorgen.
Die Geschäftsleitung geht als Vorbild voran.


Grundsatz 2:

Die Berücksichtigung und Umsetzung der Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bilden einen festen Bestandteil sämtlicher Prozesse und Aktivitäten in der Unternehmung.
Aktive Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wirken sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit aus.


Grundsatz 3:

Mittels einer regelmässigen und gezielten Ausbildung sowie fundierter Einführung sämtlicher Mitarbeiter und externer Fach-/Serviceleute soll ein hoher Wissensstand bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angestrebt werden.
Ein hohes Know-how beeinflusst das nachhaltige Sicherheitsdenken positiv.


Grundsatz 4:

Eine gründliche Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation sowie die ständige Instandhaltung aller Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel ist für das sichere Arbeiten unumgänglich.
Arbeitssicherheit ist in die Arbeitsvorbereitung und –organisation integriert.





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