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Grundsatz 1: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind sowohl Aufgaben der Geschäftsleitung als auch sämtlicher Mitarbeiter. Wie auch in allen anderen Belangen muss die GL für eine konsequente Umsetzung sorgen.
Die Berücksichtigung und Umsetzung der Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bilden einen festen Bestandteil sämtlicher Prozesse und Aktivitäten in der Unternehmung.
Mittels einer regelmässigen und gezielten Ausbildung sowie fundierter Einführung sämtlicher Mitarbeiter und externer Fach-/Serviceleute soll ein hoher Wissensstand bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angestrebt werden. Eine gründliche Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation sowie die ständige Instandhaltung aller Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel ist für das sichere Arbeiten unumgänglich. |
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